Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
Brand- und Rauchschutzabschlüsse wie Türen, Tore und Klappen sind unverzichtbare Sicherheitseinrichtungen im baulichen Brandschutz. Die Schutzelemente unterbinden das zu schnelle Ausbreiten eines Feuers im Ernstfall. Somit besteht die Aufgabe von Feuerschutzabschlüssen darin, Öffnungen in feuerbeständigen oder feuerhemmenden Wänden gegen den Durchtritt von Feuer abzusichern. Damit wird eine einhergehende Rauchentwicklung verhindert und somit Menschenleben geschützt.
Wir bieten Brandschutztüren aus Stahl aus eigener Fertigung an. Daher sind wir in der Lage, auf Ihre Wünsche passgenaue Brandschutzlösungen anzubieten. Ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis zeichnet unsere Produkte aus, die alle Normen erfüllen. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN 4102-5 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) und mit den Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180 geregelt. Rauchschutzabschlüsse RD gemäß DIN 18095. Auf Wunsch bieten wir auch Brandschutzelemente mit elektromechanischer Feststellanlage an.
Das Wichtigste bei Brandschutzeinrichtungen ist die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Ernstfall. Wir empfehlen daher die Brand- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen.
Feuerschutzabschlüsse sind in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden erforderlich. Ferner sind sie bei Fluren mit mehr als 30 Meter Länge zur Unterteilung zu berücksichtigen. Wo genau überall Brandschutzabschlüsse einzubauen sind, wird in der jeweils gültigen Landesbauordnung bzw. in der Sonderbauvorschrift geregelt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und besprechen mit Ihnen gerne Ihr individuelles Vorhaben.
Hier sehen Sie ein paar Beispiele aus unserem Angebot: